Laut OEVGW-TR Gas Richtline: Bezüglich Gasverbrauchereinrichtungen mit offenem Verbrennungsraum, deren Abgase jeweils über einen eigenen Fang geführt werden.
Um dem letzten Stand der technischen Erkenntnisse zu entsprechen ist bei der Montage eines Gasgerätes der Type B folgendes zu beachten:
Wird aus einer Wohn - oder Betriebseinheit, in der Gasgeräte der Type B angeschlossen sind,
Raumluft mittels Ventilatoren abgesaugt, sind diese mit den Gasgeräten elektrisch zu verriegeln und so zu schalten, dass die gleichzeitige Inbetriebnahme von Gasgeräten und Ventilatoren nicht möglich ist.
Diese Verriegelung kann entfallen, wenn Luft in ausreichender Menge nachströmen kann.
Dies ist durch einen Fachkundigen für Lüftungsanlagen (z.B. Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur Errichtung von Lüftungsanlagen, einschlägig gerichtlich beeideten Sachverständigen oder Ziviltechniker) zu bestätigen.
Es gibt ausserdem die Möglichkeit die entsprechende Luftanlage still zu legen, das heisst die Schaltkontakte durch entfernen der elektrischen Schaltkontakte zu unterbinden. Dadurch ist der Ventilator ständig oder immerwährend ausser Betrieb gesetzt.
Bei Nichteinhaltung dieser entsprechenden Verordnung der Wien-Gas sind die Organe des selbigen Unternehmens sowie alle ausgebildeten Organe der entsprechenden Heizungsinstallateure berechtigt, die Gaszufuhr für auf Grund der Gemeingefährdung für das betreffende Objekt zur Gänze zu sperren !
