12.05.2007

Gasgerätewartungen zu "Sonderkonditionen"

Die jährliche Wartung der Gastherme ist in Wien gesetzlich vorgeschrieben. Mit Flugblättern, Postwurfsendungen und Aushängen in Stiegenhäusern wird immer wieder für Gasgerätewartungen zu "Sonderkonditionen" geworben. Wer auf diese Art Geld sparen will, kann aber in jeder Hinsicht schwer draufzahlen.

   

 

    

 

 

Verlockendes Angebot
 
Vor kurzem fand Susanne S. vor ihrer Wohnungstüre ein Flugblatt mit dem verlockenden Angebot: "Neueröffnung - Eröffnungsaktion - Großraum Wien. Gerätewartungen aller Typen 58,00 Euro. Pauschalpreis pro Gerät inklusive Mehrwertsteuer und Anfahrtskosten. Firma Thermorein KG."

Frau S. rief bei der Firma an und bekam auch bald einen Termin. Der Installateur reinigte dann ihre Therme und erklärte, es müsse sofort ein weiterer Termin vereinbart werden, der Brenner sei kaputt. Das sei sehr gefährlich, werde nichts getan, müsse er das Gaswerk verständigen und die Therme werde abgedreht.

Kosten der angeblich dringend erforderlichen Reparatur:

320 Euro

 

 

   

 

 

Überprüfung

Da Frau S. ihre Gastherme jährlich warten lässt, kam ihr diese "Diagnose" suspekt vor und sie bat den Installateur, der bisher die Wartungen durchgeführt hatte, um eine Überprüfung.

Bei der Kontrolle zeigte sich, dass der Brenner vollkommen in Ordnung ist.

Alles in allem bezahlte Frau S. 58 Euro an die Firma Thermorein und rund 140 Euro an ihren langjährigen Installateur, der das Gerät wieder zerlegt hatte, um den Zustand des Brenners überprüfen zu können.

 

 

   

 

 

Beliebter Trick
 
Günstig ist die diesjährige Gasthermenwartung für Frau S. damit also keineswegs ausgefallen. Aber es hätte noch viel mehr kosten können, meint Alexander Schrötter, der Geschäftsführer der Wiener Installateurinnung.

Aus Angst, ohne Heizung und Warmwasser da zu stehen, würden viele Konsumenten unnötigen und überteuerten Reparaturen zustimmen, denn an die 20 Firmen in Wien würden immer wieder durch derartige unseriöse Aktionen auffallen.

Das Vorgehen sei immer das gleiche, so Schrötter. Diese so genannten Installateure, die vielfach nicht einmal den Beruf gelernt haben, würden behaupten, das Gerät sei kaputt, man drohe, dass man das Gerät sperren müsse und dränge so die Kunden zum Neukauf eines Gerätes oder von teuren Ersatzteilen.

Werden die Geräte danach durch Sachverständige oder andere Installateure begutachtet, sind sie meist völlig in Ordnung

 

 

    

 

 

Firma Thermorein
 
Die Firma Thermorein ist laut Innung seit Ende Februar hochaktiv. Die dort handelnden Personen fallen jedoch bereits seit rund drei Jahren mit Firmenneugründungen, Konkursen und aggressiven Werbeaktionen immer wieder negativ auf. Deshalb habe die Innung die Firma auch den zuständigen Behörden gemeldet. Bisher könne man aber noch nichts Konkretes darüber sagen, wie es hier weitergeht.

Der eingeschriebene Brief, mit dem help Thermorein zur Stellungnahme aufforderte, kam übrigens unbehoben zurück.

 

 

     

 

 

Informationen einholen

Wer daran interessiert ist, bei der Gasthermenwartung wirklich Geld zu sparen, sollte die Preise vergleichen - bei AK-Preiserhebungen zeigen sich regelmässig erhebliche Preisdifferenzen.

Und man sollte vor einer Auftragserteilung Informationen über die Seriosität, fachliche Kompetenz und Gewerbeberechtigung des ins Auge gefassten Betriebes einholen, was beim Kundenreferat der Installateur-Innung rasch und problemlos geht

 

 

     

 

 

OGH-Urteil über Wasser-Mindestabnahmemenge

 

 


Ein Dreipersonenhaushalt verbraucht durchschnittlich 150 m3 Wasser pro Jahr. Das ist jene Menge, die Wasserversorger ihren Kunden als Mindestabnahmemenge vorschreiben dürfen. Mehr ist unzulässig, hat jetzt der Oberste Gerichtshof festgelegt.


Wasserversorger sind berechtigt, ihren Abnehmern unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, eine Mindestabnahmemenge vorzuschreiben, die auf jeden Fall bezahlt werden muss. Auf diesem Weg wird unter anderem die Erhaltung des Versorgungsnetzes finanziert.

Bei den meisten Wasserversorgern liegt diese Mindestabnahmemenge bei 150m3 Wasser pro Jahr - das ist die Menge, die ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt jährlich verbraucht.

350 Kubikmeter jährlich - sittenwidrig
 
Ein privater Salzburger Wasserversorger hat seinen Kunden eine Mindestabnahmemenge von 350 m3 Wasser pro Jahr vorgeschrieben, also mehr als das Doppelte dieses durchschnittlichen Verbrauchs. Die Arbeiterkammer ist gegen diesen Missbrauch der Monopolstellung im März 2004 vor Gericht gegangen und hat den privaten Wasserversorger auf Unterlassung geklagt.

Der Prozess ging durch alle Instanzen und wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof im Sinne der betroffenen Anrainer entschieden. für die AK ist es ein sehr wichtiges Urteil, weil damit erstmals diese Grenze festgelegt worden ist, die natürlich von allen Wasserversorgern zu respektieren ist.