Warum ist ein Kaminbefund erforderlich? Warum ist dieser so wichtig?
- a) Der Kaminbefund darf nicht älter als 6 Monate sein.
•b) Sie stellen fest:
- a. Es handelt sich nur um einen Gerätetausch!
- b. Ich habe doch einen neuen Kamin!
- c. Ich habe gar keinen Kamin!
Antwort: Trotzdem ist ein (Vor-)Befund den Ihnen Ihr Rauchfangkehrer erstellt, notwendig.
- c) Laut den zur Zeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen ist ein Kaminbefund erforderlich: bei einer kompletten Neuinstallation eines Gerätes zur Anmeldung einer Besprechung und Kommissionierung mit dem zuständigen Organ des GVU`s, bzw. zur Anmeldung eines Gerätetausches beim zuständigen Organ des Gasversorgungsunternehmens.
- d) Die Aufgabe des Rauchfangkehrers dient auch Ihrer persönlichen Sicherheit. Schlecht ausgeführte, durch Alterung undichte, oder verstopfte bzw. versottete Kamine lassen eine Therme unregelmässig, schlecht oder gar nicht funktionieren und können daher zur Abgasvergiftung bis hin zum Erstickungstod führen.
- e) Im gültigen Kaminbefund stehen die wichtigsten Kenndaten für Ihre neue Therme. Der Rauchfangkehrer trifft die Vorentscheidung welche Art von Gerät fuer Ihre Gegebenheiten erforderlich ist.
- f) Der Kaminbefund, zunächst ist es ein Vorbefund, erhalten Sie nach Rücksprache und Besichtigung durch den, für Ihr Objekt zuständigen, Rauchfangkehrer (die Adresse hängt am schwarzen Brett in Ihrem Haus aus) und ist mit Kosten von ca. 65,- bis 95,- EUR verbunden.
- g) Aufgrund dieser Eckdaten im Vorbefund des Rauchfangkehrers kann Ihnen der Installateur Ihres Vertrauens ein, speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes, Gerät anbieten, installieren und auf die erforderlichen technisch Werte einstellen.
- h) Ihr Vorteil: Ihr neues Gerät arbeitet immer im idealen, für Sie kostengünstigsten Leistungsbereich. Weiters wird eine Versottung verhindert und keine unnötigen Störungen werden verursacht.
- i) Nach einer Vor-Ort-Besprechung mit dem zuständigen Organ des Energie - Versorgungs-Unternehmens (diese ist notwendig bei einer Neu-Installation, bzw. auch der kleinsten Veränderung der Gasleitung) und anschliessender ordnungsgemässer und fachgerechter Installation Ihres Heizgerätes müssen Sie beim Rauchfangkehrer einen Endbefund beantragen. Gasleitungen dürfen nur mehr geschweisst oder gepresst ausgeführt werden.
- j) Der Endbefund ist einerseits notwendig zur Beantragung des Gaszählers beim zuständigen Gaswerk, andererseits zur Beantragung auf Erteilung der Benutzungsbewilligung für das entsprechende Gerät durch das zuständige Gasversorgungsunternehmen, sowie für das Eintragen des Gerätes beim zuständigen GVU.
- k) Die Nichteinreichung eines Endbefundes führt in Folge zur Sperrung der Gaszufuhr.
- l) Abschliessend wird Ihre neue Anlage durch das zuständige Organ des GVU`s besichtigt geprüft, abgenommen, und bei Neuinstallationen bzw. bei Änderungen an der Gasleitung, kommissioniert.
- m) Wird aus einer Wohn - oder Betriebseinheit, in der Gasgeräte der Type B angeschlossen sind, Raumluft mittels Ventilatoren abgesaugt, sind diese mit den Gasgeräten elektrisch zu verriegeln und so zu schalten, dass die gleichzeitige Inbetriebnahme von Gasgeräten und Ventilatoren nicht möglich ist.
- n) Motorabgasklappen werden bei Abgassammlern ( Kamin ) und bei Anschluss von mehreren Gasgeräten an die selbe Abgasleitung vom zuständigen Rauchfangkehrer vorgeschrieben, da es bei Abgassammlern zu Abgasaustritt in andere Wohnungs- einheiten kommen kann.
- o) Prüföffnungen in der Abgasleitung sind notwendig für die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und Messungen des Abgassammlers bzw. Kamins. Diese werden vom Rauchfangkehrer-Meister vorgeschrieben.
