Verkaufs-, Liefer- und  Zahlungsbedingungen

der Wiff&Zack Sanitärhandels Ges.m.b.H.

 
      
 1. ALLGEMEINES  
      
 

1/1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle  Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte an unsere Kunden.

 
      
 

1/2. Von den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind gesondert schriftlich festzuhalten.

 
      

1/3. Es gelten generell die am Tage der Lieferung gültigen Preise sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Zukünftige Preis-Erhöhungen treten 2 Wochen nach schriftlicher Verständigung in Kraft.

 
      
 

1/4. Pönalforderungen an die Wiff&Zack Sanitärhandels Ges.m.b.H., aus welchem Grund auch immer, werden ausnahmslos nicht anerkannt.

 
      
 

1/5. An unsere Angebote sind wir innerhalb von 30 Tagen ab Datum gebunden; eine davon abweichende Bedingung muss separat schriftlich vereinbart werden.

 
      
 

1/6. Wird unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich beanstandet, gilt sie als Vertragsinhalt.

 
      
 

1/7. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

 
      
 

1/8. Entgegenstehende oder von dem hier festgelegten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, die Wiff&Zack Sanitärhandels Ges.m.b.H. hat der Geltung einzelner abweichender Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 
      
 2. LIEFERUNG 
      
 

2/1. Die Ware wird auf Kosten des Käufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind ohne Vorankündigung zulässig.

 
      
 

2/2. Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Zufahrt mit schwerem LKW-Hängerzug gewährleistet wird.

 
      
 

2/3. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird. bzw. eine Zustellung aus Gründen, die beim  Käufer liegen, nicht möglich ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Ware unseres Kunden zu lagern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist freihändig zu verkaufen. Dieser Verkauf stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar; der Verkaufserlös ist lediglich auf den geschuldeten Kaufpreis in Anrechnung zu bringen.

 
   
 

2/4. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl., sowie von uns oder von unseren  Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle (leichte Fahrlässigkeit schadet hier nicht) und sonstige Betriebsstörungen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vor-Lieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem  Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen. Führen derartige Umstände lediglich zu einer Warenknappheit, so sind wir auch berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach eigenem Ermessen auf unsere Abnehmer aufzuteilen. Keinesfalls werden wir dadurch verpflichtet, uns mit den vertrags- bzw. angebotsgegenständlichen Waren bei fremden Lieferanten einzudecken. Maßnahmen der Firma Wiff&Zack Sanitärhandels Ges.m.b.H. im Sinne dieser Bestimmungen berechtigen den Abnehmer weder zu Vertragsrücktritt noch zu anderen Ansprüchen. Insbesondere Schadensersatzansprüchen.

 
      
 

2/5. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übernahme der Ware in unserem Lager bzw. bei Lieferung durch Dritte bei Übergabe an der Adresse des Kunden, auf den jeweiligen Baustellen bzw. an sonstigen vom Kunden genannten Lieferadressen. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Gefahrtragung.

 
      
 

2/6. Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies gesetzlich geregelt oder schriftlich vereinbart ist.

 
      
 

2/7. Die Ware wird bei Transport durch Dritte gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und seiner Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware beim Überbringer schriftlich zu beanstanden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

 
      
 

2/8. Retourlieferungen sind ausnahmslos auf Kosten und Risiko des Kunden, in Originalverpackung, sowie nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Fa. Wiff&Zack Sanitärhandels Ges.m.b.H., abzuwickeln.

 
      
 3. MÄNGELRÜGE / GEWÄHRLEISTUNG 
      
 

3/1. Wir leisten nach gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.

 
      
 

3/2. Für Ware, die als mindere Qualität wie z.B. „Zweite Wahl", „Restposten", „Schauraummuster" bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.

 
      
 

3/3. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.

 
      
 

3/4. Angelieferte Ware ist vom Kunden sofort zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Bei Anlieferung durch Dritte gelten die gesetzlichen Regelungen und Fristen der einschlägigen Speditionsgesetze.

 
   
 

3/5. Erst nach Einbau bzw. Montage reklamierte Mängel werden nicht anerkannt.

 
   
 

3/6. Die Untersuchung der Ware lediglich durch Stichproben gilt nicht als ordnungsgemäße Untersuchung.

 
   
 4. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZHAFTUNG 
   
 

4/1. Für die von uns vertretenden Schäden im Rahmen der Produkt-Haftung, sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir ausschließlich für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verschuldete Schäden haften.

 
   
 

4/2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind. Diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung. Es trifft uns keine Verpflichtung, nicht von uns hergestellte Ware bei An- oder Weiterverkauf zu untersuchen.

 
   
 5. ZAHLUNG 
   
 

5/1. Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt der Ware bzw. nach Erhalt der Leistung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist; bei Zahlungsverzug gelten allenfalls gewährte Rabatte als verfallen.

 
   
 

5/2. Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass alle uns zustehenden und bereits fälligen Ansprüche beglichen sind (Punkt 5/5.).

 
   
 

5/3. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Wechselsteuer, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.

 
   
 

Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.

 
   
 

5/4. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

 
   
 

5/5. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet, auch wenn diese anders gewidmet wurden.

 
   
 

5/6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten sind.

 
   
 

5/7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten, nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie Verzugszinsen von 15 % p.a. zu verrechnen. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, uns verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen

 
   
 

5/8. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige  Zahlung sämtlicher aushaftenden Forderungen zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.

 
   
 

5/9. Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Kunden trotz Setzung einer  8-tägigen Nachfrist sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte (insbesondere jenes gemäß Punkt 2/3.), die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne das dies einem Rücktritt von Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf  Schadenersatz wegen Nichterfüllung zurückzutreten.

 
   
 6. EIGENTUMSVORBEHALT 
   
 

6/1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum.

 
   
 

6/2. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich darüber  zu verständigen; allfällige mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen.

 
   
 

6/3. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

 
   
 

6/4. Stellt Wiff&Zack Sanitärhandels Ges.m.b.H. dem Kunden Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen zur Verfügung, so behält sich Wiff&Zack Sanitärhandels Ges. m.b.H. das Eigentum, das Urheberrecht und sämtliche andere Schutzrechte an diesen Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Wiff&Zack Sanitärhandels Ges. m.b.H. nicht zugänglich gemacht werden.

 
   
 7. ERFÜLLUNGSORT 
   
 

7/1. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.

 
   
 

7/2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Einheitskaufrechts anzuwenden.

 
   
 

7/3. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Restvertrag vollinhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommenden gesetzlich zulässigen Bestimmung ersetzt.

 
   
 

7/4. Die Verpflichtungen des Käufers aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen inklusive dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für seine Rechts- und Geschäftsnachfolger, wobei der Käufer zur entsprechenden Überbindung verpflichtet ist.

 
   
  

(c) Wiff&Zack Sanitärhandels Ges. m.b.H.

 
    
   
   
  siehe auch ECG mit Link zur WKO